Ein einprägsames Firmenlogo – das Gesicht einer Firma – bildet die Basis Ihrer künftigen Firmenpräsentation. Schlicht, einfach, maßgeschneidert wird das Firmenlogo zu einem einzigartigen Bestandteil Ihrer Außenkommunikation.
Bevor wir Ihr Firmenlogo erstellen (Firmenlogogestaltung, Logodesign), beginnen wir mit einem intensiven Briefing. Informationen zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Zielgruppe, Ihrer Philosophie bilden die Grundlage für eine wirkungsvolle Gestaltung, die genau zu Ihrer Firma passt. Dazu gehört die richtige Auswahl der Farbe(n), der Schrift(en) und der gestalterischen Elemente. Mit dem fertig erstellten Firmenlogo erhalten Sie von uns eine Logodesignbeschreibung mit allen notwendigen Informationen zu Ihrem Logodesign. Ein Logonutzungsvertrag regelt die Verwendung und bietet Ihnen mehr Sicherheit. Im Bereich Portfolio / Corporate Design können Sie sich einige Firmenlogobeispiele anschauen, die wir bereits umgesetzt haben.
In unserem Bereich Firmenlogo-fast fertig finden Sie vorgefertigte Lösungen, die nur noch mit Ihrem Firmennamen und Ihren Firmenfarben ergänzt werden müssen. Eine schnelle und unkomplizierte Variante, die nicht nur Zeit sondern auch Kosten sparen hilft.
Welche Arbeitsschritte für ein Firmenlogodesign notwendig sind, haben wir in einem Blogbeitrag für Sie zusammnegestellt.
Generell ist es so, dass die Urheberrechte einer Gestaltung beim Designer verbleiben. Dieser verkauft also nur die Nutzungsrechte an der Gestaltung. Nutzungsrechte können auf bestimmte Nutzungen und/oder auch Nutzungszeiträume eingeschrenkt werden. Werden Nutzungsrechte eingeschränkt, bedeutet das für den Nutzer der Gestaltung, dass für erneute oder andere Nutzungen immer wieder neue Kosten entstehen können. Das entfällt, wenn die Nutzungsrechte vom Designer uneingeschränkt vergeben werden.
In einem Logonutzungsvertrag wird grundlegend dokumentiert:
Wir vergeben an unsere Kunden uneingeschränkte Nutzungsrechte. Damit entfallen für Sie Folgekosten.
Bevor Sie Ihr Firmenlogo einsetzen, sollten Sie es markenrechtlich recherchieren lassen. Es geht darum, dass Sie keine Schutzrechte Dritter verletzen. Ist Ihr Signet schützenswert und frei von Rechten Dritter, ist es ratsam, dieses markenrechtlich schützen zu lassen.
Der Markenschutz bringt für Sie rechtliche Sicherheit. Damit sind Sie in der Lage, sich vor unzulässiger Nutzung Ihres Firmenlogos rechtlich zu schützen.
Die Recherche und der Markenschutz werden über das DPMA (Deutsche Patent - und Markenamt) durchgeführt. Zu empfehlen wäre, die Recherche und die Beantragung des Markenschutzes über einen Patent- und Markenanwalt durchführen zu lassen.
Das Prozedere der Markeneintragung dauert ca. 6 Monate. In dieser Zeit haben Dritte die Möglichkeit, gegen die Markeneintragung Widerspruch zu erheben. Gibt es keinen Widerspruch, dann ist der Markenschutz für 10 Jahre gültig. Ihr Patent- und Markenanwalt wird Sie dazu rechtlich beraten.
ACHTUNG!
Sämtliche Leistungen der Recherche und des Markenschutzes sind kostenpflichtig. Diese Leistungen sind nicht automatisch in einer Designleistung (Firmenlogogestaltung) enthalten. Es sei denn, diese Leistungen werden vorher mit dem Designer, der das Firmenlogo erstellt, schriftlich vereinbart und wird Gegenstand des Auftrages. Sie als Firmenlogonutzer sind für die Beauftragung verantwortlich.