Wenn Sie eine Firma gründen oder Sie wollen Ihrer bestehenden Firma ein "Gesicht" verleihen, stellt sich automatisch die Frage, wie kann ich optisch einen "Anker" setzen, damit meine Firma sofort erkannt wird. Die Lösung dazu ist die Gestaltung eines einprägsamen Firmenlogos.
Es gibt heute unzählige Firmen mit fast identischem Leistungsspektrum. Da liegt es nahe, dass sich auch Firmenlogos gefährlich ähnlich sein können. Es droht Verwechslungsgefahr. Das kann teuer werden. Wenn Ihr Mitwettbewerber meint, dass er an einem Design (Firmenlogo) Rechte besitzt, die Sie mit einer zum Verwechseln ähnlichen Gestaltung bedrohen, dann ist ein Rechtsstreit schon fast vorprogrammiert. Es drohen Abmahnungen, Vernichtung des eigenen Firmenlogos, aller damit bedruckten Printpräsentationsmitteln, Änderung des Webauftritts usw. Ganz zu schweigen vom Identitätsverlust, den Ihre Firma durchaus schon erleiden kann, wenn Ihr Logo bereits in gewisser Weise etabliert ist. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.
Wenn Sie sich ein Firmenlogo gestalten lassen, ist damit nicht automatisch ein Markenschutz verbunden. Die Gestaltung ist die eine Sache, eine andere die Beauftragung der Beantragung des Markenschutzes.
Der Designer, der Ihr Firmenlogo gestaltet, kann nur in sehr begrenztem Rahmen recherchieren, welche Designs bereits von anderen Firmen genutzt werden. Es gibt 1000-sende Gestaltungen zu einem Thema. Daher ist es durchaus sinnvoll, das eigene Signet rechtlich schützen zu lassen.
Sie können diese Maßnahmen über das Deutsche Patent- und Markenamt selbst recherchieren oder - was wir Ihnen empfehlen - die Angelegenheit in die Hände eines Patent- und Markenamt geben. Markenschutz ist recht kompliziert. Daher ist es wirklich ratsam, sich einem Fachanwalt anzuvertrauen, um am Ende auf der sicheren Seite zu sein.
Vorteil ist, dass man rechtlich relativ gut abgesichert ist, dass man mit der Nutzung des eigenen Logos keine rechte Dritter verletzt und somit verhindert, die oben genannten Schwierigkeiten erleiden. Relativ? Wie in vielen Rechtsstreitigkeiten ist eben auch hier manches auch Auslegungssache. Am Ende entscheidet das Gericht.
Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Eine rechtliche Beratung können wir allerdings nicht übernehmen. Dafür ist immer ein entsprechender Marken- und Patentanwalt die richtige Adresse.